AsF Infoabend – Antidiskriminierungsgesetz
Zu dem aktuellen Thema „Antidiskriminierungsgesetz“ sprach Rechtsanwalt Dieter Hildebrandt auf einem Informationsabend der „Frauen in der SPD (AsF)“.
Die Normen des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes innerhalb des AGG“ wurden 2006 festgelegt.
Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Anhand von interessanten Fallbeispielen erläuterte Herr Hildebrandt die Anwendung des Gesetzes in der Praxis. Dabei wies er darauf hin, dass sich im Laufe der Jahrzehnte viele Rechtsauffassungen geändert haben und gerade in der letzten Zeit das Bewusstsein in Sachen Diskriminierung sich sehr verstärkt habe, besonders auch im Bereich der Altersdiskriminierung. Die europäische Rechtsprechung wirft auch bei der Gleichbehandlung neue Entscheidungen auf, die viel in Bewegung gebracht haben, auch auf nationaler Ebene.
Dem Vortrag schlossen sich zahlreiche Fragen der Teilnehmerinnen an, die von Herrn Hildebrandt beantwortet wurden.
Gut informiert und sensibilisiert für die Fragen der Gleichbehandlung in unserer Gesellschaft schloss AsF-Vorsitzende Anke Baldus die Veranstaltung mit einem Dank an Rechtsanwalt Dieter Hildebrandt.
Foto: Rechtsanwalt Dieter Hildebrandt und AsF-Vorsitzende Anke Baldus